Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurde ein Auslaufen der sogenannten Sonderausgaben beschlossen. Das letzte Steuerjahr, in dem die private Krankenversicherung als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, ist das Jahr 2020. Im Steuerjahr 2021 kann die Versicherungsprämie nicht mehr als Sonderausgabe abgesetzt werden.