Kfz-Steuer für E-Autos

Kund:innen-Information zu Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer 2025

Hier finden Sie alle Informationen zu den Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer, wenn Sie Ihr E-Auto bei muki versichert haben.
E-Auto
& Hybrid
Kund:inneninformation:

Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 2025

Wichtige Neuerungen für Fahrzeughalter:innen

Motorbezogene Versicherungssteuer
ab 1. April 2025

Der Nationalrat hat im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes beschlossen, die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge aufzuheben und die Steuer für Plug-in-Hybridfahrzeuge zu erhöhen. Diese Anpassung betrifft ab dem 1. April 2025 folgende Fahrzeugtypen:

  • Elektrofahrzeuge
  • Plug-in-Hybridfahrzeuge (Fahrzeuge mit kombiniertem Verbrennungs- und Elektromotor, die über eine Steckdose geladen werden können)

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. April 2025 wird die motorbezogene Versicherungssteuer auch für die oben genannten Fahrzeuge eingehoben bzw. erhöht. Da die technische Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung einen erheblichen organisatorischen Aufwand erfordert, erfolgt die Anpassung Ihrer Beiträge voraussichtlich einige Monate später. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Verzögerung und informieren Sie rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt.

Hintergrund zur motorbezogenen Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer dient der Instandhaltung und dem Ausbau der Straßeninfrastruktur. Da auch Elektrofahrzeuge die Straßen nutzen und die Infrastruktur belasten, wurde die bisherige Steuerbefreiung im Zuge der aktuellen Haushaltskonsolidierung angepasst. Die ursprüngliche Befreiung sollte den Umstieg auf nachhaltige Mobilität fördern – dieses Förderprogramm wird nun nicht weiter fortgeführt.

Ihre Versicherung als gesetzlicher Partner

Als Versicherungsunternehmen sind wir gesetzlich verpflichtet, die motorbezogene Versicherungssteuer im Auftrag des Staates einzuziehen. Wir geben diese Steuer 1:1 an den Staat weiter und profitieren in keiner Weise davon; die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsprämie bleibt selbstverständlich unverändert. Unser Ziel ist es, Sie transparent über diese Änderungen zu informieren und den Umstellungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

Sie haben weitere Fragen zur Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer oder zu Ihrem Versicherungsvertrag? Wenden Sie sich gerne an unsere Vertragsverwaltung Kfz-Versicherungen, alle Kontaktdaten finden Sie hier: