muki Kfz-Zulassungsstellen
Wien
Kennzeichen: W
Hamburger Straße 10
1050 Wien
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
(Freitag 28. Juni: 08:00 – 12:00 Uhr)
Tel. 05 0665 5510
Fax 05 0665 4510
E-Mail: zulassungsstelle.wien@muki.com
Strasshof an der Nordbahn
Kennzeichen: AM, BL, BN, GD, GF, HL, HO, KG, KO, KR, KS, LF, MD, ME, MI, NK, P, PL, SB, SW, TU, WB, WN, WT, WY, ZT
Hauptstraße 260
2231 Strasshof an der Nordbahn
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
Tel. 05 0665 2970
Fax 05 0665 3970
E-Mail: zulassungsstelle.strasshof@muki.com
Deutsch-Wagram
Kennzeichen: GF, BL, KG, KO, MD, MI, TU
Hauptstraße 24
2232 Deutsch-Wagram
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8:00 – 12:00 Uhr,
Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr & 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr
Tel. 05 0665-2950
Fax 05 0665-3950
E-Mail: zulassungsstelle.deutsch-wagram@muki.com
Gosau
Kennzeichen: GM
Kirchenstraße 52
4824 Gosau
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Tel. 05 0665 2940
Fax 05 0665 3940
E-Mail: zulassungsstelle.gosau@muki.com
Eisenstadt
Kennzeichen: E, EU, GS, JE, MA, ND, OP, OW
Bründlfeldweg 63
7000 Eisenstadt
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 07:30 – 15:00
Tel. 02682 21803-11
Fax 02682 21803-99
E-Mail: zulassungsstelle.eisenstadt@muki.com
Mureck
Kennzeichen: BM, DL, G, GB, GU, HF, LB, LE, LI, LN, MT, MU, SO, VO, WZ
Eichfeld 127
8480 Mureck
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 17:00 Uhr
Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2024:
Mo-Fr: 8:00 – 14:00 Uhr
Tel. 05 0665 2980
Fax 05 0665 3980
E-Mail: zulassungsstelle.mureck@muki.com
Lieboch
Kennzeichen: G, GU, DL, LB, VO
Packer Straße 111
(Einfahrt über Feldstraße)
8501 Lieboch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
und 12:30 – 17:00 Uhr
Telefon: 05 0665-2960
Fax: 05 0665-3960
Checkliste
Kfz-Neuanmeldung
- Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des anzumeldenden Fahrzeuges
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- Versicherungsbestätigung (bei Betreuer oder Versicherung erhältlich)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
- Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
- Für Firmenkunden: Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug
- Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)
Fahrzeugwechsel
Abzumeldendes Fahrzeug:
- Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln (falls diese nicht weiter verwendet werden, z. B. noch kein EU-Kennzeichen oder bei Behörden-Zusammenlegungen)
Anzumeldendes Fahrzeug
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Versicherungsbestätigung (bei Betreuer oder Versicherung erhältlich)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
- Vollmacht (wenn die An-/Abmeldung nicht selber durchgeführt wird)
- Für Firmenkunden: Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug
- Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)
Scheckkartenzulassungsschein
- Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt.
- Bei der Antragstellung wird ein befristeter Teil I der Papierzulassungsbescheinigung ausgestellt, damit das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Dieser befristete Teil I der Papierzulassungsbescheinigung verliert nach postalischer Zusendung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens jedoch nach acht Wochen seine Gültigkeit.
- Der Umstieg von einer Papierzulassungsbescheinigung auf einen Scheckkartenzulassungsschein ist jederzeit möglich. Dafür wird die alte Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier von der Zulassungsstelle eingezogen und stattdessen – wie bei der oben beschriebenen Fahrzeuganmeldung – eine befristete Papierausfertigung ausgestellt. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt. Die befristete Papierausfertigung wird mit Zustellung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens jedoch nach acht Wochen ungültig.
Zweitausfertigung des Zulassungsscheines
- Seit 1. März 2013 stellt die Zulassungsstelle auf Antrag auch zwei gleichlautende Ausfertigungen des Zulassungsscheines aus. Dies wird auf der Zweitausfertigung vermerkt; bei Scheckkartenzulassungsscheinen wird der Vermerk "Zweitkarte" mit freiem Auge lesbar angebracht.
Verpflichtende Änderungen im Zulassungsschein
- Bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes oder Namensänderung werden die neuen Meldedaten automatisch vom Zentralen Melderegister in die Zulassung übernommen
- Bei Wohnsitzwechsel außerhalb eines Verwaltungsbezirkes ist die behördliche Fahrzeug-Ummeldung erforderlich:
- Versicherungsbestätigung (bei Betreuer oder Versicherung erhältlich)
- Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
- Vollmacht (wenn die Änderung nicht selber durchgeführt wird)
- Für Firmenkunden: Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug
- alte Kennzeichentafeln
Hinterlegung der Kennzeichen
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln (inkl. roter Tafel – sofern vorhanden)
- Amtlicher Lichtbildausweise (Identitätsnachweis)
- Vollmacht (wenn die Hinterlegung nicht selber durchgeführt wird)
Wiederausfolgung der Kennzeichen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
- Vollmacht (wenn die Wiederausfolgung nicht selber durchgeführt wird)
Wunschkennzeichen
- Die Beantragung, Bewilligung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens erfolgt bei der Behörde (Verkehrsamt in Wien oder die zuständige Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft). Anschließend müssen in der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln bestellt werden und nach Lieferung wird die Zulassung – nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (siehe Kfz-Neuanmeldung) – in der Zulassungsstelle durchgeführt.
Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
- Anzeigebestätigung (Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
- Vollmacht (wenn die Kennzeichenzuweisung nicht selber beantragt wird)
- Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des betreffenden Fahrzeuges
- Zulassungsschein
- evtl. vorhandene Kennzeichentafel des bisherigen Kennzeichens
Verlust des Zulassungsscheines Teil I und/oder Teil II
- In der Zulassungsstelle ist eine Erklärung des Zulassungsbesitzers über den Grund des Verlustes bzw. der Unbrauchbarwerdung des Originals abzugeben
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
Verlust des Typenscheins, Datenblattes oder des Einzelgenehmigungsbescheides
- Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie beim Generalimporteur)
- Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
- Anzeigebestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines – muss vom Zulassungsbesitzer persönlich erfolgen
- Zulassungsschein(e)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
Abmeldung
- Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des abzumeldenden Fahrzeuges
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln (inkl. roter Tafel – sofern vorhanden)
- Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht selber durchgeführt wird)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
Leasingfahrzeuge
- Bei Leasing ist zusätzlich eine Leasingbestätigung erforderlich
Anmeldung für Personen unter 18 Jahren
Personen unter 18 Jahren benötigen zusätzlich:
- Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
Von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- Bei Vollendung des 15. Lebensjahres: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
- Bei Vollendung des 16. Lebensjahres: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
- Bei Vollendung des 17. Lebensjahres: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
- Behinderte Minderjährige generell
Kosten einer Kfz-Zulassung
- Behördenanteil: € 119,80
- Bearbeitungsleistung: € 60,80
- Abfrage aus dem Zentralen Melderegister (Meldezettel): € 1,10
- Begutachtungsplakette: € 2,30
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- PKW und LKW: € 23,00
- Oldtimer-PKW und -LKW: € 26,00
- Motorrad: € 13,00
- Motorfahrrad: € 8,50
- Anhänger: € 11,50
- Oldtimer-Anhänger: € 13,00
- Zugmaschine: € 11,50
- rote Kennzeichentafel: € 11,90
- bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheines: € 28,10
- Ergänzungen der Fahrzeugdaten: gratis
- Abmeldung: gratis
- Hinterlegung und Ausfolgung der Kennzeichen: gratis
Preisangaben Stand: 01.09.2023